BFH vom 14.10.1970
I R 67/68
Fundstellen:
BFHE 100, 375
BStBl II 1971, 116

BFH - 14.10.1970 (I R 67/68) - DRsp Nr. 1997/10342

BFH, vom 14.10.1970 - Aktenzeichen I R 67/68

DRsp Nr. 1997/10342

»Der Verkauf eines einer Molkereigenossenschaft gehörenden Wiesengrundstückes, das für Zwecke der Genossenschaft nicht mehr benötigt wird, ist kein steuerschädliches Nebengeschäft, wenn der Erlös zur Finanzierung neuer Betriebsanlagen verwendet wird.«

I. Die Revisionsbeklagte (Steuerpflichtige) betreibt als Genossenschaft eine Molkerei. Zu ihrem Betriebsvermögen gehörte auch ein Wiesengrundstück, das sie bis zum Jahr 1950 als Weide für ihre Pferde benutzte, mit denen sie bis zu diesem Zeitpunkt die Milch transportierte. Das Wiesengrundstück, das mit einem Buchwert von 200 DM bilanziert war, wurde sodann zunächst landwirtschaftlich genutzt, ab 1953 verpachtet und im Streitjahr 1963 mit einem Veräußerungsgewinn von 159.446 DM verkauft. Bis dahin war - nach dem Vortrag der Steuerpflichtigen in der mündlichen Verhandlung - beabsichtigt, das Grundstück im Wege der Bebauung zu nutzen. Die Baugenehmigung sei indes nicht zu erlangen gewesen. Nach Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde habe die Bauabsicht endgültig aufgegeben werden müssen.