BFH - 14.10.1975 (VII R 131/73) - DRsp Nr. 1997/12749
BFH, vom 14.10.1975 - Aktenzeichen VII R 131/73
DRsp Nr. 1997/12749
»1. Es besteht kein Anlaß, den Begriff des Unternehmers in § 193 Abs. 1 Satz 1 AO dahin einzuschränken, daß er nur Personen erfaßt, die steuerpflichtige Umsätze erzielen. 2. Wenn der Tatbestand erfüllt ist, der nach § 193AO eine Nachschau zuläßt, können bei deren Durchführung alle für die Besteuerung wesentlichen Umstände mitgeprüft werden, die sonst nach § 204AO im Steuerermittlungsverfahren zu prüfen wären.«