I. Streitig ist bei der Einkommensteuerveranlagung 1962 der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), ob die erhöhten Absetzungen des § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) für ein im Streitjahr fertiggestelltes Wohngebäude von den gesamten Herstellungskosten oder - wie dies in § 7b Abs 1 Satz 5 EStG 1961 für Zweifamilienhäuser vorgesehen ist - nur auf Herstellungskosten von 120.000 DM vorgenommen werden können.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|