I. Der Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Hofes in einem Gebiet, in dem unterirdische Salzstöcke liegen. Am 16. Mai 1973 schloß er -ebenso wie andere Grundeigentümer der dortigen Gegend- mit der X-AG (im folgenden AG) einen notariell beurkundeten Vertrag, durch den er der AG gestattete, durch die Ausspülung (Aussolung) der unter seinem Grundbesitz befindlichen Salzstöcke behälterlose Hohlräume (Kavernen) für die Speicherung von Erdöl anzulegen.
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