BFH vom 14.10.1982
IV R 19/79
Normen:
EStG § 13, § 21 ;
Fundstellen:
BFHE 137, 255
BStBl II 1983, 203

BFH - 14.10.1982 (IV R 19/79) - DRsp Nr. 1997/15508

BFH, vom 14.10.1982 - Aktenzeichen IV R 19/79

DRsp Nr. 1997/15508

»Die Vergütung und die Pauschalentschädigung, die ein Landwirt von einem Erdölunternehmen dafür erhält, daß er ihm die Aussolung der unter seinem Grundbesitz liegenden Salzstöcke und die dadurch entstehenden unterirdischen Hohlräume als behälterlose Tiefspeicher zur zeitlich nicht begrenzten Lagerung von Erdöl überläßt, stellen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG dar.«

Normenkette:

EStG § 13, § 21 ;

Gründe:

I. Der Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Hofes in einem Gebiet, in dem unterirdische Salzstöcke liegen. Am 16. Mai 1973 schloß er -ebenso wie andere Grundeigentümer der dortigen Gegend- mit der X-AG (im folgenden AG) einen notariell beurkundeten Vertrag, durch den er der AG gestattete, durch die Ausspülung (Aussolung) der unter seinem Grundbesitz befindlichen Salzstöcke behälterlose Hohlräume (Kavernen) für die Speicherung von Erdöl anzulegen.