BFH - 14.11.1973 (II R 98/72) - DRsp Nr. 1997/11914
BFH, vom 14.11.1973 - Aktenzeichen II R 98/72
DRsp Nr. 1997/11914
»Die uneingeschränkte Betriebsfähigkeit gehört nicht zu den Merkmalen des Begriffs "Kraftfahrzeug" und ist auch nicht Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestands "Halten eines Kraftfahrzeugs".«
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