BFH vom 14.11.1978
VIII R 72/76
Normen:
EStG § 22 Nr. 2, 3, § 23 ;
Fundstellen:
BFHE 127, 9
BStBl II 1979, 296

BFH - 14.11.1978 (VIII R 72/76) - DRsp Nr. 1997/14059

BFH, vom 14.11.1978 - Aktenzeichen VIII R 72/76

DRsp Nr. 1997/14059

»Die Abtretung des Rückkaufsanspruchs hinsichtlich eines in eine Umlegungsmasse eingebrachten Grundstücks ist ein Veräußerungsvorgang, der der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG nicht unterliegt.«

Normenkette:

EStG § 22 Nr. 2, 3, § 23 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute. Zur Vermeidung der Umlegung nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) veräußerten sie im Jahr 1970 aufgrund notariellen Kaufvertrages ein 6.280 qm großes Grundstück zum qm-Preis von 25 DM an die D.-GmbH. Diese Gesellschaft war von der Stadt B. beauftragt, als Zwischenerwerber ein neues Wohngebiet zu erschließen, ohne selbst Wohnungen zu bauen.