BFH - 14.12.1978 (IV R 106/75) - DRsp Nr. 1997/14062
BFH, vom 14.12.1978 - Aktenzeichen IV R 106/75
DRsp Nr. 1997/14062
»Die Fortführung eines Betriebs im Wege der Verpachtung entsprechend den in dem Urteil des Großen Senats des BFH vom 13.11.1963 GrS 1/63 S (BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) entwickelten Grundsätzen ist auch dann möglich, wenn ein Gesellschafter bei der Beendigung einer gewerblich tätigen Personengesellschaft wesentliche Betriebsgegenstände (hier: seines bisherigen Sonderbetriebsvermögens) behält und ohne Veränderung ihrer Wesensart und Nutzungsart an einen früheren Mitgesellschafter verpachtet.«