I. Streitig ist im Rahmen der Gewerbesteuermeßbetragsveranlagung einer GmbH & Co KG, ob von der KG gezahlte Tätigkeitsvergütungen für die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, die zugleich Kommanditisten der KG sind, zum Gewerbeertrag der KG gehören.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co KG. Ihre persönlich haftende Gesellschafterin ist die X-GmbH (im folgenden: GmbH); Kommanditisten sind A und B, diese sind zugleich die Gesellschafter der GmbH.
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