BFH vom 15.01.1975
II R 96/70
Normen:
GrESWGGrESWG Berlin (i.d.F. vom 30. Mai 1956) § 1 Nr. 10;
Fundstellen:
BFHE 115, 65
BStBl II 1975, 390

BFH - 15.01.1975 (II R 96/70) - DRsp Nr. 1997/12425

BFH, vom 15.01.1975 - Aktenzeichen II R 96/70

DRsp Nr. 1997/12425

»Beim Erwerb eines bebauten Grundstücks durch Ausübung eines dinglich gesicherten Verkaufsrechts scheitert die Steuerfreiheit für den ersten Erwerb eines Wohngebäudes nicht daran, daß das Verkaufsrecht erst ausgeübt werden kann, nachdem der Verpflichtete zuvor mit einem Dritten einen Kaufvertrag über das Grundstück geschlossen hat. Das gilt auch dann, wenn der Dritte bereits Eigentümer geworden ist, das Eigentum aber infolge der Ausübung des Verkaufsrechts wieder aufgeben muß.«

Normenkette:

GrESWGGrESWG Berlin (i.d.F. vom 30. Mai 1956) § 1 Nr. 10;

I. Der Kläger machte von einem für ihn im Grundbuch eingetragenen Verkaufsrecht Gebrauch, als damit mit diesem Recht belastete Grundstück durch den Konkursverwalter an einen Dritten verkauft wurde. Die Zustimmung des Dritten zu seiner Eintragung als Grundstückseigentümer konnte der Kläger erst durch einen Rechtsstreit erreichen.