BFH - 15.02.1973 (V R 152/69) - DRsp Nr. 1997/11498
BFH, vom 15.02.1973 - Aktenzeichen V R 152/69
DRsp Nr. 1997/11498
»Für Entscheidungen nach § 131AO sind die in den Steuergesetzen selbst gesetzten Maßstäbe bindend. Demnach können Umstände, die dem Besteuerungszweck entsprechen oder die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewußt in Kauf genommen hat einen Erlaß aus Billigkeitsgründen nicht rechtfertigen.«