BFH - 15.02.1978 (I R 88/76) - DRsp Nr. 1997/13768
BFH, vom 15.02.1978 - Aktenzeichen I R 88/76
DRsp Nr. 1997/13768
»Vergütungen, die eine Arbeitsgemeinschaft des Baugewerbes für die Überlassung von Arbeitskräften an ihre Beteiligungsunternehmen zahlt, unterliegen nicht der Lohnsummensteuer, wenn die Arbeitskräfte weiterhin als Arbeitnehmer ihrer jeweiligen Stammunternehmen anzusehen sind.«
Normenkette:
GewStG § 2, § 4, § 27 ;
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