BFH vom 15.02.1978
II S 9/77
Normen:
GrESWGGrESWG Bayern Art. 1 Nr. 4;
Fundstellen:
BFHE 124, 248
BStBl II 1978, 271

BFH - 15.02.1978 (II S 9/77) - DRsp Nr. 1997/13688

BFH, vom 15.02.1978 - Aktenzeichen II S 9/77

DRsp Nr. 1997/13688

»Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Befreiung des GrEStSWG BY Art. 1 Nr. 4 für den ersten Erwerb eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen (oder einer Eigentumswohnung) voraussetzt, daß sich das Erwerbsgeschäft auf das Wohngebäude (die Eigentumswohnung) in bezugsfertigem Zustand bezieht.«

Normenkette:

GrESWGGrESWG Bayern Art. 1 Nr. 4;

Die Kläger, Antragsteller dieses Verfahrens, sind Eheleute. Sie haben nach den tatsächlichen Feststellungen des mit der Revision angefochtenen Urteils am 20. Mai 1974 für 150.000 DM je zur Hälfte ein Grundstück samt einem noch nicht vollständig fertiggestellten Reiheneinfamilienhaus mit Garage gekauft, das Wohnhaus selbst bezugsfertig gemacht und im Juli 1974 bezogen. Das Landratsamt hat die Wohnräume als steuerbegünstigt anerkannt; die Grundsteuervergünstigung ist ab 1. Januar 1975 gewährt worden.