BFH vom 15.03.1973
VIII R 90/70
Fundstellen:
BFHE 109, 254
BStBl II 1973, 591

BFH - 15.03.1973 (VIII R 90/70) - DRsp Nr. 1997/11571

BFH, vom 15.03.1973 - Aktenzeichen VIII R 90/70

DRsp Nr. 1997/11571

»Der Käufer eines Eigenheims, dem die erhöhten Absetzungen für Abnutzung nach § 7b EStG als wirtschaftlichen Ersterwerber gewährt wurden, verliert diese Steuerbegünstigung nicht rückwirkend, wenn er seine Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag zur Erlangung bürgerlich-rechtlichen Eigentums an andere überträgt (teilweise Abweichung vom BFH-Urteil vom 15.10.1965 VI 192/65 U, BFHE 83, 576, BStBl III 1965, 709).«

I. Streitig ist, ob die dem Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) als Ersterwerber eines Eigenheims in den Veranlagungszeiträumen 1962 bis 1967 gewährte erhöhte Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7b Abs. 3 EStG rückwirkend zu versagen ist, weil er die Rechte aus dem Kaufvertrag vor Erlangung bürgerlich-rechtlichen Grundstückseigentums an andere entgeltlich abgetreten hat.