BFH - 15.03.1974 (VI R 89/71) - DRsp Nr. 1997/11987
BFH, vom 15.03.1974 - Aktenzeichen VI R 89/71
DRsp Nr. 1997/11987
»Kraftfahrer, die als Arbeitnehmer regelmäßig Fahrten zwischen Berlin (West) und Westdeutschland für eine Berliner Spedition ausführen, sind wegen der räumlichen Bindung des Fahrzeuges an die Berliner Betriebstätte nicht "vorübergehend" im Sinne von § 23 Nr. 4a BHG 1964 außerhalb von Berlin (West) tätig.«
Normenkette:
BHGBHG (1964) § 22, § 23 Nr. 4a, § 27;
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