I. Streitig ist die zutreffende Höhe der steuerlich abzugsfähigen Warenrückvergütung an Mitglieder der Revisionsklägerin (Steuerpflichtige) - einer Molkereigenossenschaft - für das Streitjahr 1962. Wie eine im Jahre 1965 bei der Steuerpflichtigen durchgeführte Betriebsprüfung ergab, hatte die Steuerpflichtige zur Herstellung von Magermilchpulver Magermilch von anderen Molkereien zugekauft und Magermilchpulver für andere Molkereien im Werklohnverfahren hergestellt. Der Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) sah in diesen Geschäften Nebengeschäfte, schied die Gewinne aus ihnen bei der Errechnung des Überschusses im Sinne von §
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