I. Der Rechtsstreit geht um die Frage, ob der Empfänger eines den Erfordernissen des § 119 Abs. 4 der Abgabenordnung (
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer 1976 veranlagt wurden. Die Veranlagung erfolgte mit Hilfe eines EDV-Programms. Dabei fertigten Bedienstete des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) auf der Grundlage der von den Klägern abgegebenen Steuererklärung zunächst den Eingabewertbogen. Dieser Bogen enthält am Schluß eine Verfügung, in der es u.a. heißt: "Die aufgeführten Daten sind mit Hilfe des geprüften und genehmigten Programms sowie unter Berücksichtigung der gespeicherten Daten maschinell zu verarbeiten; in Höhe des maschinell ermittelten Ergebnisses werden die Steuern, die sonstigen Abgaben, der Verspätungszuschlag und die Vorauszahlungen festgesetzt. .... Das Ergebnis der Festsetzung ist bekanntzugeben."
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|