BFH - 15.05.1973 (VIII R 57/69) - DRsp Nr. 1997/11607
BFH, vom 15.05.1973 - Aktenzeichen VIII R 57/69
DRsp Nr. 1997/11607
»Die nach § 7b Abs. 3EStG 1961 zur Inanspruchnahme der Abschreibungsvergünstigung erforderliche Verpflichtung zur Eigentumsübertragung des Gebäudes an natürliche Personen liegt auch vor, wenn das Gebäude klar und eindeutig mit der Bestimmung zur Veräußerung errichtet wurde.«
I. Streitig ist, ob die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) als Ersterwerber ihres Einfamilienhauses die erhöhte Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7bEStG für den Veranlagungszeitraum 1962 beanspruchen können.
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