BFH vom 15.05.1973
VIII R 57/69
Fundstellen:
BFHE 109, 436
BStBl II 1973, 654

BFH - 15.05.1973 (VIII R 57/69) - DRsp Nr. 1997/11607

BFH, vom 15.05.1973 - Aktenzeichen VIII R 57/69

DRsp Nr. 1997/11607

»Die nach § 7b Abs. 3 EStG 1961 zur Inanspruchnahme der Abschreibungsvergünstigung erforderliche Verpflichtung zur Eigentumsübertragung des Gebäudes an natürliche Personen liegt auch vor, wenn das Gebäude klar und eindeutig mit der Bestimmung zur Veräußerung errichtet wurde.«

I. Streitig ist, ob die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) als Ersterwerber ihres Einfamilienhauses die erhöhte Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7b EStG für den Veranlagungszeitraum 1962 beanspruchen können.