BFH - 15.05.1981 (VI R 66/78) - DRsp Nr. 1997/15021
BFH, vom 15.05.1981 - Aktenzeichen VI R 66/78
DRsp Nr. 1997/15021
»1. Aufwendungen eines Arbeitnehmers für ein Arbeitsmittel (Elektronenrechner) sind auch dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sie ungewöhnlich hoch sind. 2. Die gelegentliche Ausleihe eines Arbeitsmittels an Kollegen allein ist kein hinreichender Grund, die Anschaffungskosten (teilweise) als privat veranlaßt anzusehen.«