BFH vom 15.07.1976
IV R 90/73
Normen:
EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 Satz 2;
Fundstellen:
BFHE 120, 28
BStBl II 1977, 54

BFH - 15.07.1976 (IV R 90/73) - DRsp Nr. 1997/13096

BFH, vom 15.07.1976 - Aktenzeichen IV R 90/73

DRsp Nr. 1997/13096

»Aufwendungen für die Reise eines Facharztes zu einem Fachkongreß des Besuchs des Fachkongresses die Gelegenheit zum Besuch zahlreicher touristisch interessanter Städte bietet, auch wenn dort Besichtigungen und Besprechungen von allgemein ärztlichem Interesse stattfinden. Eine klare Abgrenzung der beruflichen von der privaten Sphäre ist nur gewährleistet, wenn die Reise beruflichen Belange des Steuerpflichtigen zugeschnitten und die Befriedigung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist; dabei wird vorausgesetzt, daß die Teilnahme des Steuerpflichtigen an den beruflichen Veranstaltungen feststeht.«

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 Satz 2;
Fundstellen
BFHE 120, 28
BStBl II 1977, 54