I. Streitig ist, ob eine oder mehrere Gebäudeerweiterungen im Sinne des § 1 des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1969 (BGBl I 1969, 1211, BStBl I 1969, 477) vorliegen.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) befaßt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Spirituosen sowie mit Weinhandel. Im März 1970 beantragte sie die Gewährung einer Investitionszulage für die Erweiterung ihrer Betriebsstätte in A. in den Jahren 1966 bis 1969 (Erweiterung des Fabrikations- und Lagergebäudes, Anschaffung von Kellereimaschinen sowie Lagerfässern und -tanks).
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