BFH vom 15.10.1975
II R 127/69
Normen:
KVStGKVStG (1959) § 7 Abs. 1 Nr. 2; LuftVG § 6 ;
Fundstellen:
BFHE 117, 111
BStBl II 1976, 25

BFH - 15.10.1975 (II R 127/69) - DRsp Nr. 1997/12637

BFH, vom 15.10.1975 - Aktenzeichen II R 127/69

DRsp Nr. 1997/12637

»1. Ein gemäß § 6 des Luftverkehrsgesetzes als Verkehrsflughafen genehmigter Flughafen ist ein dem öffentlichen Verkehr dienender Flughafen i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 2 KVStG 1959. 2. Für die Entscheidung, ob eine inländische Kapitalgesellschaft den in § 7 Abs. 1 Nr. 2 KVStG 1959 bezeichneten Zwecken dient, kommt es auf den Charakter des Unternehmens an. Eine nicht begünstigte Betätigung hindert die Steuerfreiheit, wenn sie dem Unternehmen im ganzen einen anderen Charakter gibt. 3. Das Verhältnis der Einnahmen aus den verschiedenen Betätigungen zueinander ist nur einer der Faktoren, die für die Entscheidung über den Charakter des Unternehmens von Bedeutung sind.«

Normenkette:

KVStGKVStG (1959) § 7 Abs. 1 Nr. 2; LuftVG § 6 ;

I. Die Klägerin betreibt einen Flughafen, der gemäß § 6 des Luftverkehrsgesetzes als Verkehrsflughafen genehmigt worden ist. Ihre Gesellschafter sind das Land X. und die Städte Y. und Z. . Im Jahre 1966 stellte das Land X. der Klägerin für die Instandsetzung der Start- und Landebahnen ... DM auf Abruf zur Verfügung, von denen die Klägerin bis Juni 1967 ... DM verbrauchte.

Das beklagte Finanzamt (FA) unterwarf diese ... DM als Zuschüsse im Sinne des § 2 Nr 4 Buchst a des Kapitalverkehrsteuergesetzes (KVStG) 1959 der Gesellschaftsteuer.