I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb am 3. Juli 1964 ein mit einem Wohngebäude bebautes, in Berlin belegenes Grundstück. Der Veräußerer war mit zwei weiteren Personen Gesellschafter einer 1957 gegründeten Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR) gewesen, die das Grundstück und zwei weitere ihr gehörende Grundstücke bebaut hatte. Die Gebrauchsabnahme hatte am 4. August 1960 stattgefunden. Im November 1961 hatte sich die GdbR aufgelöst; jeder der drei Gesellschafter hatte eines der drei bebauten Grundstücke übertragen erhalten.
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