I. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) forderte nach einer Lohnsteueraußenprüfung durch Haftungsbescheid von der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer gesetzlichen Krankenkasse, die Arbeitnehmer-Sparzulagen zurück, die die Klägerin in den Jahren 1971 und 1972 an ihren Geschäftsführer gezahlt hatte, da dieser zu dem nach §
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