BFH - 15.11.1974 (VI R 195/72) - DRsp Nr. 1997/12356
BFH, vom 15.11.1974 - Aktenzeichen VI R 195/72
DRsp Nr. 1997/12356
»Leben Steuerpflichtige mit einer Stadtwohnung während einiger Sommermonate in einem Wohnwagen auf einem nahegelegenen Campingplatz und fahren sie von dort aus zu ihrer Arbeitsstätte, so ist der Wohnwagen nicht als "Wohnung" i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4EStG 1969 anzusehen. Es sind auch für diese Zeit die geringeren Fahrtkosten anzusetzen, die die Steuerpflichtigen gehabt hätten, wenn sie von ihrer Stadtwohnung zur Arbeitsstätte gefahren wären.«