BFH vom 15.11.1974
VI R 195/72
Normen:
EStG (1969) § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ;
Fundstellen:
BFHE 114, 340
BStBl II 1975, 278

BFH - 15.11.1974 (VI R 195/72) - DRsp Nr. 1997/12356

BFH, vom 15.11.1974 - Aktenzeichen VI R 195/72

DRsp Nr. 1997/12356

»Leben Steuerpflichtige mit einer Stadtwohnung während einiger Sommermonate in einem Wohnwagen auf einem nahegelegenen Campingplatz und fahren sie von dort aus zu ihrer Arbeitsstätte, so ist der Wohnwagen nicht als "Wohnung" i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG 1969 anzusehen. Es sind auch für diese Zeit die geringeren Fahrtkosten anzusetzen, die die Steuerpflichtigen gehabt hätten, wenn sie von ihrer Stadtwohnung zur Arbeitsstätte gefahren wären.«

Normenkette:

EStG (1969) § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ;