I. Streitig ist, ob durch den Ankauf und Verkauf von Wertpapieren eingetretene Verluste der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer KG, oder (privat) ihren Gesellschaftern zuzurechnen sind. Die Klägerin betreibt die Herstellung von ... erzeugnissen. Ihre Gesellschafter waren zunächst W. J. (Komplementär, Gewinnbeteiligung 2/3) und W. S. (Kommanditist, Beteiligung 1/3).
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