I. Die Beteiligten streiten darum, ob im vorliegenden Fall der steuerbegünstigte Zweck "wegen zwingender beruflicher Gründe aufgegeben" wurde (§ 7 Abs 2 Nr 1 des Schleswig-Holsteinischen Grunderwerbsteuerbefreiungsgesetzes - GrESBWG - idF vom 16. September 1974, Gesetzblatt und Verordnungsblatt 1974 S 353 - GVBl 1974, 353 -).
I. Die Kläger sind Eheleute. Sie kauften durch notariell beurkundeten Vertrag vom 10. Februar 1972 (Vertrag I) eine Eigentumswohnung in N. . Auf ihren Antrag erhob das beklagte Finanzamt keine Grunderwerbsteuer gemäß § 2 Nr 2 des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes über die Befreiung von Grunderwerbsteuer bei Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaues und bei Maßnahmen aus dem Bereich des Bundesbaugesetzes - GrESWG - idF vom 28. Juni 1962 (GVBl 1962, 265).
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