I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Rechtsbeistand. Er besitzt die Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, und zwar für die außergerichtliche Einziehung von Forderungen sowie für die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen im Rahmen des Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahrens sowohl im eigenen wie im fremden Namen, auch soweit Forderungen zu Einziehungszwecken abgetreten sind. Im Rahmen von Forderungseinziehungen hauptsächlich für Versicherungsgesellschaften traf der Kläger mit mehreren Schuldnern Ratenzahlungsvereinbarungen. Dabei unterschrieben die Schuldner an den Kläger gerichtete Erklärungen mit zumeist folgendem Passus:
"... und wir treten schon jetzt an den umseitigen Gläubiger zur Sicherung dieser Forderung unwiderruflich ab:
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