BFH vom 15.12.1970
II 97/65
Fundstellen:
BFHE 101, 558
BStBl II 1971, 370

BFH - 15.12.1970 (II 97/65) - DRsp Nr. 1997/10480

BFH, vom 15.12.1970 - Aktenzeichen II 97/65

DRsp Nr. 1997/10480

»1. Ist eine größere als die gemäß § 2, § 4 SGrEWBG vom 05.07.1960 begünstigte Fläche erworben, ist die Steuer für den nicht begünstigten Teil des Erwerbs vorläufig festzusetzen, sofern der begünstigte Teil des Erwerbs noch nicht endgültig von der Steuer befreit ist (§ 3, § 7 SGrEWBG). 2. Bei einem einheitlichen Kauf wird die Berechnung der Steuer für den nicht begünstigten Teil des Erwerbs aus dem Teil der Besteuerungsgrundlage, der nach dem Größenverhältnis der Flächen anteilsmäßig hierauf entfällt (§ 4 Abs. 6 Satz 1 SGrEWBG), nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß die Beteiligten im Vertrag neben dem Gesamtpreis unterschiedliche Quadratmeterpreise für Bauland und Hinterland angegeben haben.«