»Die Schadensersatzforderung gegen den steuerlichen Berater wegen einer von diesem zu vertretenden höheren als notwendigen Körperschaftsteuerfestsetzung vermehrt den Gewinn. Der I. Senat hält an seiner im Urteil vom 08.12.1971 I R 80/70 (BFHE 104 S. 134, BStBl 2, 1972, S. 292) vertretenen Rechtsauffassung fest.«