BFH - 15.12.1977 (IV R 78/74) - DRsp Nr. 1997/13657
BFH, vom 15.12.1977 - Aktenzeichen IV R 78/74
DRsp Nr. 1997/13657
»Hat eine Offene Handelsgesellschaft für einen zum Betriebsvermögen gehörenden Personenkraftwagen eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen und ist ein Teil der Kraftfahrzeugkosten wegen privater Nutzung als Entnahme behandelt worden, so gehört der Anspruch auf die Versicherungssumme nicht zum Betriebsvermögen, wenn er dadurch ausgelöst wird, daß die Gesellschafter auf einer Privatfahrt einen Unfall erleiden.«