BFH - 15.12.1981 (VIII R 107/79) - DRsp Nr. 1997/15275
BFH, vom 15.12.1981 - Aktenzeichen VIII R 107/79
DRsp Nr. 1997/15275
»In der Vorbereitungsphase einer Tätigkeit, aus der steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden sollen, aber noch nicht erzielt werden, können nur solche Aufwendungen Werbungskosten sein, die im Zeitpunkt der Aufwendung auf die Vorbereitung und Aufnahme der Tätigkeit gerichtet sind.«