BFH vom 16.01.1974
I R 176/72
Fundstellen:
BFHE 111, 319
BStBl II 1974, 294

BFH - 16.01.1974 (I R 176/72) - DRsp Nr. 1997/11892

BFH, vom 16.01.1974 - Aktenzeichen I R 176/72

DRsp Nr. 1997/11892

»Vergütungen auf Grund von Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten können in der Regel steuerrechtlich auch dann als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn sie auf ein Bankkonto des Arbeitnehmer-Ehegatten überwiesen werden, über das der Arbeitgeber-Ehegatte unbeschränkt Verfügungsvollmacht besitzt.«

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betrieb im Streitjahr 1968 ein Schuh- und Sportgeschäft in angemieteten Räumen eines seiner Ehefrau gehörenden Gebäudes; die Ehefrau war als Angestellte bei ihm tätig. Der Kläger überwies Gehalt und Mietzinsen monatlich auf ein Konto seiner Ehefrau. Auf Grund einer ihm von seiner Ehefrau erteilten unbeschränkten Vollmacht konnte der Kläger über dieses Konto mitverfügen. Von diesem Verfügungsrecht hat er unstreitig keinen Gebrauch gemacht.

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) berücksichtigte Arbeitsentgelt und Miete bei der Veranlagung des Klägers zur Einkommensteuer 1968 nicht als Betriebsausgaben; der Einspruch blieb ohne Erfolg.