BFH - 16.05.1973 (I R 143/71) - DRsp Nr. 1997/11712
BFH, vom 16.05.1973 - Aktenzeichen I R 143/71
DRsp Nr. 1997/11712
»1. Ist streitig, welche Patentkategorie (Sach- oder Verfahrenspatent) vorliegt, darf das FG nur im Falle ausreichender eigener Sachkunde von der Einholung eines Gutachtens absehen. 2. Eine Erfindung wird nur dann im eigenen gewerblichen Betrieb verwertet, wenn sich der Erfinder im Schutzbereich der Erfindung (des Patents) gewerblich betätigt.«
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