BFH vom 16.05.1973
I R 143/71
Fundstellen:
BFHE 109, 510
BStBl II 1973, 827

BFH - 16.05.1973 (I R 143/71) - DRsp Nr. 1997/11712

BFH, vom 16.05.1973 - Aktenzeichen I R 143/71

DRsp Nr. 1997/11712

»1. Ist streitig, welche Patentkategorie (Sach- oder Verfahrenspatent) vorliegt, darf das FG nur im Falle ausreichender eigener Sachkunde von der Einholung eines Gutachtens absehen. 2. Eine Erfindung wird nur dann im eigenen gewerblichen Betrieb verwertet, wenn sich der Erfinder im Schutzbereich der Erfindung (des Patents) gewerblich betätigt.«