BFH vom 16.05.1973
II 26/65
Fundstellen:
BFHE 109, 549
BStBl II 1973, 699

BFH - 16.05.1973 (II 26/65) - DRsp Nr. 1997/11636

BFH, vom 16.05.1973 - Aktenzeichen II 26/65

DRsp Nr. 1997/11636

»Ein steuerfreier Ersterwerb von Anteilscheinen im Sinne des KVStG liegt nicht vor, wenn ausgegebene Anteilscheine im Girosammelverkehr "zurückgenommen" und der Anlagegesellschaft gutgeschrieben, hernach aber im Girosammelverkehr "wieder ausgegeben" werden.«

I. Die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des § 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) vom 16. April 1957 (BGBl I, 378).

Sie hat von Dezember 1958 bis zum 26. Mai 1959 insgesamt 39.080 Anteilscheine, die von den Anteilsinhabern gegen Auszahlung ihres Anteils am Sondervermögen "zurückgegeben" worden waren, an neue Bewerber abgegeben. Dabei verfuhr sie auf zwei Arten:

a) Ein Teil der Anteile gelangte in ihr bei der Depotbank unterhaltenes und für nicht ausgegebene Anteilscheine bestimmtes Eigendepot und wurde dann wieder ausgegeben.