I. Der klagende Ehemann hat in den Jahren 1969 und 1970 in Berlin (West) auf einem ihm gehörenden Grundstück ein Einfamilienhaus errichtet, das seit der Fertigstellung von ihm und der klagenden Ehefrau bewohnt wird. Zur Bezahlung der Baukosten hat der Ehemann ein Darlehen von 10.000 DM verwendet, das ihm die Ehefrau aufgrund eines Darlehnsvertrages gewährt hat. Das Darlehen ist bei einer Laufzeit von 33 1/3 Jahren jährlich mit 3 v.H. zu verzinsen und mit 3 v.H. zu tilgen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|