BFH - 16.08.1973 (V R 22/70) - DRsp Nr. 1997/11677
BFH, vom 16.08.1973 - Aktenzeichen V R 22/70
DRsp Nr. 1997/11677
»Sind die Rechte aus einer vom Arbeitgeber in Anspruch genommenen Diensterfindung durch Gesamtrechtsnachfolge (Erbfall nach dem Arbeitgeber) auf den Erfinder übergegangen, so hat der Rechtsnachfolger damit die Stellung eines freien Erfinders.«
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