BFH - 16.08.1979 (VI R 14/77) - DRsp Nr. 1997/14242
BFH, vom 16.08.1979 - Aktenzeichen VI R 14/77
DRsp Nr. 1997/14242
»Aufwendungen für den Besuch eines zweijährigen Lehrganges an der Wirtschaftsfachschule der Akademie für praktische Betriebswirtschaft in Köln mit dem Ziel des Abschlusses als "staatlich geprüfter Betriebswirt" sind steuerrechtlich den Fortbildungskosten zuzurechnen und daher als Werbungskosten abziehbar.«