I. Das Finanzgericht (FG) hat in dem Rechtsstreit der Klägerin und Beschwerdeführerin (Beschwerdeführerin) gegen den Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt - FA -) wegen Vermögensabgabe durch Beschluß vom 4. Juni 1973 den Streitwert für das gesamte Verfahren auf 174.769 DM festgesetzt. Die Beschwerdeführerin beantragt mit der Beschwerde, den Streitwert wie im Urteil des FG vom 14. Dezember 1971 für die Klage auf 32.859 DM und nur für die Revision auf 174.769 DM festzusetzen. Das FG hat der Beschwerde nicht abgeholfen.
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