BFH vom 16.11.1977
I R 212/75
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 123, 564
BStBl II 1978, 103

BFH - 16.11.1977 (I R 212/75) - DRsp Nr. 1997/13601

BFH, vom 16.11.1977 - Aktenzeichen I R 212/75

DRsp Nr. 1997/13601

»Zur Abschreibung des Geschäftswerts einer Apotheke auf den niedrigeren Teilwert.«

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 ;

I. Der im März 1969 verstorbene Ehemann der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betrieb ab Mitte 1956 eine zuvor erworbene Apotheke. Nach seinem Tode führte die Klägerin die Apotheke zunächst ein Jahr selbst weiter und verpachtete sie ab 1. April 1970. In der Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 1956 war das (entgeltlich erworbene) Apothekenbetriebsrecht mit 180.000 DM ausgewiesen. In der Bilanz auf den 30. Juni 1957 wurde dieser Betrag im Wege der Teilwertabschreibung auf 60.910 DM vermindert. Streitig ist, ob die Klägerin in der Bilanz zum 31. März 1970 eine weitere Teilwertabschreibung von 30.910 DM vornehmen kann.