BFH vom 16.11.1978
III R 121/75
Normen:
BewG (1965) § 103 ;
Fundstellen:
BFHE 126, 320
BStBl II 1979, 97

BFH - 16.11.1978 (III R 121/75) - DRsp Nr. 1997/13958

BFH, vom 16.11.1978 - Aktenzeichen III R 121/75

DRsp Nr. 1997/13958

»Sagt eine Personengesellschaft einem Arbeitnehmer, der mit einem Gesellschafter verwandt ist, Leistungen der Altersversorgung oder Invaliditätsversorgung zu, so kann sie die ihr aus der Zusage erwachsene Verpflichtung nach Eintritt des Versorgungsfalles gem. § 103 BewG 1965 als Betriebsschuld abziehen, sofern die Zusage unmittelbar und ausschließlich im Arbeitsverhältnis begründet ist.«

Normenkette:

BewG (1965) § 103 ;

I. Umstritten ist, ob bei der Ermittlung des Einheitswerts des gewerblichen Betriebs der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) auf den 1. Januar 1967 und auf den 1. Januar 1969 eine Pensionsverpflichtung gegenüber der Ehefrau des damaligen Kommanditisten A. als Betriebsschuld (§ 103 des Bewertungsgesetzes - BewG - 1965) abgezogen werden kann.