BFH vom 16.11.1978
IV R 160/74
Normen:
EStG § 4 Abs. 1, § 13 ;
Fundstellen:
BFHE 126, 429
BStBl II 1979, 138

BFH - 16.11.1978 (IV R 160/74) - DRsp Nr. 1997/13979

BFH, vom 16.11.1978 - Aktenzeichen IV R 160/74

DRsp Nr. 1997/13979

»Aktiviert der Pächter eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes in seiner Eröffnungsbilanz die Feldbestände, die er ohne Entschädigung vom Verpächter zum Schätzwert mit der Verpflichtung übernommen hat, bei Pachtende Feldbestände von gleichem Realwert zurückzuerstatten, und passiviert er dementsprechend seine Rückgabeverpflichtung mit demselben Wert, so hat er den Aktivposten durch die jährliche Aktivierung seiner eigenen Feldbestellungskosten bis Pachtende fortzuführen und diesem grundsätzlich den Passivposten jeweils anzugleichen.«

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1, § 13 ;

A. Sachverhalt

I. Für die Veranlagungszeiträume 1968 und 1969 ist die bilanzmäßige Behandlung des bei der Pachtung zweier landwirtschaftlicher Betriebe übernommenen Feldinventars und der stehenden Ernte streitig.