I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine OHG, betreibt ein Güterfernverkehrsunternehmen.
Sie erwarb im Jahre 1972 einen LKW. Den Kaufpreis finanzierte sie ua mit einem Bankkredit von 48.000 DM, der vereinbarungsgemäß in 12 Monatsraten zurückzuzahlen war. Die dafür im Streitjahr 1973 aufgewendeten Zinsen von 1.152 DM gab die Klägerin in der Gewerbesteuererklärung als Dauerschuldzinsen an. Gegen die erklärungsgemäß durchgeführte Veranlagung legte sie Einspruch ein mit der Begründung, die Zinsen seien irrtümlich als Dauerschuldzinsen angegeben worden; da der Kredit in 12 gleichen Monatsraten getilgt werde, sei er wegen seiner kurzen Laufzeit nicht als Dauerschuld zu behandeln.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|