I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) errichtete auf seinem Grundstück in X ein Einfamilienhaus, das er am 1. Mai 1977 fertigstellte und selbst bezog. Er wurde durch bestandskräftigen Bescheid der Stadt X vom 28. Juni 1976 zu einer "Abgabe wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse" von 2.100 DM herangezogen. Der Abgabenbescheid stützte sich auf §
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