EStG § 12 Nr. 4, § 52 Abs. 19a (i.d.F. des EStÄndGEStÄndG vom 25. Juli 1984 - BGBl I 1984, 1006, BStBl I 1984, 401);
Fundstellen:
BFHE 101, 83
BStBl II 1971, 178
BFH - 16.12.1970 (I R 160/70) - DRsp Nr. 1997/10374
BFH, vom 16.12.1970 - Aktenzeichen I R 160/70
DRsp Nr. 1997/10374
»1. § 12EStG schließt es nicht aus, Rückstellungen wegen einer Pensionsverpflichtung gegenüber einem Arbeitnehmer-Ehegatten zuzulassen, wenn festgestellt ist, daß eine ernstlich gewollte Pensionsverpflichtung vorliegt, und wenn ein hohes Maß an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß der Steuerpflichtige eine Pensionszusage vergleichbaren Inhalts auch einem Arbeitnehmer erteilt haben würde, mit dem ihn keine familiären Beziehungen verbinden. 2. An den Nachweis des Bestehens und des Inhalts einer solchen Verpflichtung sind angesichts der Möglichkeit gleichgerichteter Interessen der Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen. Dies gilt auch im Hinblick auf die Angemessenheit der Zusage dem Grunde und der Höhe nach.«
Normenkette:
EStG § 12 Nr. 4, § 52 Abs. 19a (i.d.F. des EStÄndGEStÄndG vom 25. Juli 1984 - BGBl I 1984, 1006, BStBl I 1984, 401);
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.