BFH vom 16.12.1970
I R 160/70
Normen:
EStG § 12 Nr. 4, § 52 Abs. 19a (i.d.F. des EStÄndGEStÄndG vom 25. Juli 1984 - BGBl I 1984, 1006, BStBl I 1984, 401);
Fundstellen:
BFHE 101, 83
BStBl II 1971, 178

BFH - 16.12.1970 (I R 160/70) - DRsp Nr. 1997/10374

BFH, vom 16.12.1970 - Aktenzeichen I R 160/70

DRsp Nr. 1997/10374

»1. § 12 EStG schließt es nicht aus, Rückstellungen wegen einer Pensionsverpflichtung gegenüber einem Arbeitnehmer-Ehegatten zuzulassen, wenn festgestellt ist, daß eine ernstlich gewollte Pensionsverpflichtung vorliegt, und wenn ein hohes Maß an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß der Steuerpflichtige eine Pensionszusage vergleichbaren Inhalts auch einem Arbeitnehmer erteilt haben würde, mit dem ihn keine familiären Beziehungen verbinden. 2. An den Nachweis des Bestehens und des Inhalts einer solchen Verpflichtung sind angesichts der Möglichkeit gleichgerichteter Interessen der Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen. Dies gilt auch im Hinblick auf die Angemessenheit der Zusage dem Grunde und der Höhe nach.«

Normenkette:

EStG § 12 Nr. 4, § 52 Abs. 19a (i.d.F. des EStÄndGEStÄndG vom 25. Juli 1984 - BGBl I 1984, 1006, BStBl I 1984, 401);