BFH - 16.12.1971 (IV R 221/67) - DRsp Nr. 1997/10830
BFH, vom 16.12.1971 - Aktenzeichen IV R 221/67
DRsp Nr. 1997/10830
»Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines vom FA geänderten oder zurückgenommenen Bescheids (§ 100 Abs. 1 Satz 4 FGO) kann nur dann bestehen, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit auch in den Folgejahren ein im wesentlichen gleicher Sachverhalt der Besteuerung zugrunde liegen wird und anzunehmen ist, daß das FA dabei zu seiner ursprünglichen, dem Steuerpflichtigen ungünstigen Rechtsauffassung zurückkehren will.«