I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb 1968 ein bis dahin als Bürogebäude benutztes, 1949 gebautes zweigeschossiges Haus mit einer Grundfläche von 66,64 qm und je zwei gleich großen Räumen im Erdgeschoß und im Obergeschoß. Er erweiterte im Streitjahr das Erdgeschoß um einen Anbau von etwa 33 qm und baute gleichzeitig um die Büroräume im Erdgeschoß in ein Eßzimmer, eine Küche, ein Arbeitszimmer, eine Diele und ein WC, die Räume im Obergeschoß in ein Schlafzimmer, ein Bad mit WC und ein weiteres Zimmer. Ferner wurden die Haustür und die Fenster versetzt und verbreitert. Im Herbst 1968 bezogen die Kläger das Haus, das Anfang 1969 zum 1. Januar 1969 als Einfamilienhaus bewertet wurde.
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