BFH - 16.12.1975 (VIII R 3/74) - DRsp Nr. 1997/12756
BFH, vom 16.12.1975 - Aktenzeichen VIII R 3/74
DRsp Nr. 1997/12756
»Hat ein Steuerpflichtiger eine Betriebstätte in einem Land, mit dem kein DBA bestand, so führen der Abschluß und die Anwendbarkeit eines DBA, das die Besteuerung der Gewinne aus dieser Betriebstätte dem ausländischen Staat zuweist, allein nicht zu einer Realisierung der in den Wirtschaftsgütern dieser Betriebstätte enthaltenen stillen Reserven.«