I. Der Kläger und Revisionskläger 2 und Revisionsbeklagte 1 (Kläger) betreibt ein Speditionsunternehmen. Mit notariellem Vertrag vom 21. Dezember 1961 erwarb er die Speditionsfirma B-KG zu einem Kaufpreis von 165.000 DM unter Ausschluß der am Tag der Übergabe des Betriebs begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten. Die Vertragsteile waren sich einig, daß das Eigentum an zwei Henschel-Lastkraftwagen und zwei Vidal-Anhängern auf den Kläger übergehe und dieser auch die zu den Lastzügen gehörenden Fernverkehrskonzessionen übernehme. Die Übergabe der Fahrzeuge sollte erfolgen, sobald die erforderliche Zustimmung der Genehmigungsbehörde vorlag. Der Vertrag wurde unter der Bedingung der Erteilung dieser Genehmigung geschlossen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|