BFH - 17.01.1973 (I R 65/71) - DRsp Nr. 1997/11422
BFH, vom 17.01.1973 - Aktenzeichen I R 65/71
DRsp Nr. 1997/11422
»Forderungen eines wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters an die GmbH auf Darlehensrückzahlung und Aufwendungsersatz sind jedenfalls dann Privatvermögen, wenn auch die Beteiligung zum Privatvermögen gehört. Sie können in diesem Falle nicht in einem branchenverschiedenen Einzelunternehmen des Gesellschafters als Betriebsvermögen ausgewiesen werden.«
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