I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR). In ihr sind die Beigeladenen, die Rechtsanwälte A und B, in einer Anwaltssozietät zusammengeschlossen. Der Gesellschafter A hatte bis Mitte des Jahres 1962 eine Wohnung inne, die im räumlichen Zusammenhang mit den Praxisräumen der Gesellschaft stand. Er machte sie im Jahre 1962 frei und stellte die Räume der Gesellschaft für Kanzleizwecke zur Verfügung, um deren dringenden Raumbedarf zu befriedigen. Die Gesellschaft bezahlte folgende Entschädigungen, die sie in den Jahren 1962 und 1963 als Betriebsausgaben behandelte:
1962 1963
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DM DM
a) Ablösung an den bisherigen Mieter der
neuen Wohnung 4.250
b) Maklerkosten für die neue Wohnung 900
c) Miete für die neue Wohnung für Mai und
Juni 1962 (für diese Monate waren die
Mieten bereits zu zahlen, obwohl A die
Wohnung noch nicht bezogen hatte) 900
d) Umzugskosten 809
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